Funkspruch MindShield

Erst prüfen, dann auf den Wunschzettel.

Bevor ein sprechendes Kuscheltier einzieht, lohnen sich drei Fragen.

Im Herbst füllen sich die Wunschzettel Richtung Weihnachten, und immer öfter steht darauf Spielzeug, das reden kann: Puppen und Kuscheltiere mit eingebautem KI-Chat, die auf Fragen antworten und sich Gesagtes merken. Das kann Kinder begeistern, und das allein ist kein Grund für ein Verbot.

Es ist nur ein Grund, genauer hinzusehen als bei einem gewöhnlichen Plüschtier. Denn ein Spielzeug, das zuhört, hat meist ein Mikrofon, manchmal auch eine Kamera, und die Stimme Ihres Kindes muss irgendwo verarbeitet werden.

Drei Fragen klären fast alles:

  1. Hat das Spielzeug ein Mikrofon oder eine Kamera? Das steht auf der Packung oder in der Beschreibung.
  2. Wohin gehen die Daten? Bleibt das Gespräch auf dem Gerät, oder wird es an einen Anbieter im Netz geschickt und dort gespeichert?
  3. Lässt es sich abschalten und ohne Konto nutzen?

Findet man auf diese Fragen keine klare Antwort, ist das schon die Antwort. Gutes Kinderspielzeug sagt offen, was es aufnimmt und was damit geschieht.

Bevor das Spielzeug auf dem Wunschzettel bleibt, die Produktseite oder die Packung nach vier Wörtern absuchen: Mikrofon, Kamera, Konto, Datenschutz. Wer zu einem dieser Punkte nichts findet, fragt vor dem Kauf beim Hersteller nach oder wählt ein Modell, das offen damit umgeht.