Die Frage kommt in jeder Familie: Darf mein Kind das Handy mit in die Schule nehmen? Wer darauf eine bundesweite Antwort sucht, sucht lange.
Hessen verbietet Handys flächendeckend, ausdrücklich auch Smartwatches. Bayern weitet sein Verbot zum Schuljahr 2026/27 auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aus. Sachsen untersagt seit Februar 2026 private Geräte an Grundschulen und weitet die Regeln seither aus. Anderswo entscheidet die Schulkonferenz, also die Schule Ihres Kindes.
Ehrlich bleiben: Ob solche Verbote das Lernen verbessern, ist nicht belegt. Für uns zählt etwas anderes. Das Kind soll nicht zwischen zwei Regeln stehen.
Fünf Minuten vor dem ersten Schultag: Die Hausordnung auf der Schul-Homepage lesen. Und mit dem Kind zwei Dinge klären: Wo liegt das Gerät während der Schulzeit, und wie erreichen wir uns im Notfall? Meistens über das Sekretariat.
Wenn daraus zu Hause ein Gespräch über Gerätezeiten wird: die Lektion „Gesund online bleiben“.