ONLINE-SCHULTAG
Merkblatt für Eltern · Klassen 5 bis 10
Der Online-Schultag
Was Eltern tun können.
Wie man einer Stunde beitritt, erklärt die Schule. Hier steht, was den Tag am Bildschirm leichter macht.
Am Vortag: einmal alles ausprobieren
Mit dem Schulkonto anmelden, nicht mit einem privaten Konto.
Die Termine im Teams-Kalender mit dem Stundenplan abgleichen.
Auf Tablet oder Handy die Teams-App nutzen, nicht den Browser. Ein Handy ist nur eine Notlösung. Kopfhörer und Ladekabel bereitlegen.
Kein passendes Gerät oder kein ruhiger Platz? Sagen Sie es der Schule vorher. Die Schule kann ein Leihgerät oder einen Platz in der Schule einplanen.
Der Platz: am Tisch, nicht im Bett
Ein Tisch statt Bett oder Sofa, die Füße stehen auf dem Boden.
Der Bildschirm mindestens eine Armlänge entfernt, die Oberkante unter Augenhöhe.
Tageslicht von der Seite und ein Glas Wasser auf dem Tisch.
Funk-Kanal
Neue Warnungen für Eltern
Handy-Kamera draufhalten und dem WhatsApp-Kanal folgen.
Tagsüber: da sein, nicht danebensitzen
Bleiben Sie erreichbar, ohne mitzuhören. Den Unterricht schafft Ihr Kind allein.
Pausen ohne Handy: aufstehen, ans Fenster, in die Ferne schauen. In der großen Pause nach draußen.
Spätestens nach 30 Minuten Sitzen einmal aufstehen.
Geschwister und Haustiere bleiben aus dem Bild, und Sie selbst auch.
Wartebereich und Kamera
Vor der Stunde im Wartebereich zu warten, ist normal. Ihr Kind hat nichts falsch gemacht.
Kamera an zum Start und bei Wortmeldungen, aus in stillen Arbeitsphasen: eine gute Regel. Was gilt, entscheidet die Schule.
Mitschnitte und Bildschirmfotos: für alle tabu.
Wenn etwas nicht klappt
Der Reihe nach: Verbindung prüfen, Schulkonto prüfen, Teams neu starten.
Ein Termin fehlt? Im Klassenteam im Kanal nachsehen, dort stehen die Termine.
Hilft das nicht: der Lehrkraft Bescheid geben. Fragen Sie vorher, wer am Tag für Technik ansprechbar ist.
Was gilt und was empfohlen ist · Nordrhein-Westfalen, Stand Oktober 2026
Online-Unterricht ist Unterricht. Es gelten dieselben Pflichten wie in der Schule, auch Teilnahme und Krankmeldung.
Die Distanzunterrichtsverordnung NRW erlaubt ihn nur in Ausnahmefällen wie Extremwetter oder Infektionsschutz. Einen Übungstag nennt sie nicht.
An Ersatzschulen (genehmigte Schulen in kirchlicher oder freier Trägerschaft) ist sie nur Empfehlung, dort zählen Schulvertrag und Schulordnung.
Die Klassenleitung achtet darauf, dass Online-Unterricht nicht stärker fordert als voller Unterricht in der Schule.
Eine Kamerapflicht ist nicht ausdrücklich geregelt. Das Schulministerium hält sie für zulässig, wenn der Unterricht sie erfordert; Ausnahmen sollten möglich sein. Aufzeichnen nur mit Einwilligung aller.
Nach Auffassung des Schulministeriums müssen Eltern kein Gerät kaufen. Fehlt eines: Leihgerät, Platz in der Schule oder Aufgaben auf Papier erfragen.
Im angeleiteten Online-Unterricht ist Ihr Kind in der Regel unfallversichert, für Pausen und freie Arbeitsphasen ist das nicht abschließend geklärt. Unfälle sofort der Schule melden.
Andere Bundesländer haben eigene Regeln. Was an Ihrer Schule gilt, sagt Ihnen die Schule. Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Nach dem Tag: Melden Sie der Schule freundlich zurück, was gut lief und was fehlte. Das hilft beim nächsten Mal.
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